Rehabilitationssport

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

 

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport.

 

Verordnet werden können als Erstverordnung durch einen zugelassenen Arzt:

  • 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (Regelfall)
  • 120 Übungseinheiten in 36 Monaten (nur bei festgelegten bzw. chronischen Erkrankungen möglich)

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Auszug aus den Rehasport Leitlinien: 

Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen ein. Neben der Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit trägt der Rehasport dazu bei, positive Effekte im psychosozialen Bereich, z. B. Steigerung des Wohlbefindens, des Selbstwertgefühls und der sozialen Kontaktfähigkeit, zu erzielen. Für die betroffenen Versicherten stellt der Rehasport außerdem eine wirksame Hilfe zur Selbsthilfe – insbesondere zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit für ihre Gesundheit – dar. Sie sollen zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining motiviert werden.

 

Im Gesundheitszentrum Westmünsterland bieten wir Rehasport in der Fachrichtung Orthopädie an. Um Beschwerden der Gelenke, und des Rückens positiv zu beeinflussen, vereinbaren wir gerne einen individuellen Gesprächstermin, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.

 

Wollen Sie die Rehasport Angebote im Gesundheitszentrum Westmünsterland nutzen, legen Sie die vom Arzt verordnete und von der Krankenkasse genehmigte Rehasport-Verordnung bei uns vor. 

 

Rehasport wird an allen Standorten angeboten (Standorte - siehe unten).

 

Möglichkeit 1 – Basis Variante (45 Min. Gruppenkurs)

Es handelt sich bei dieser Variante um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Sie als Patient haben keine Zuzahlung zu leisten. Die Therapiemaßnahme umfasst allerdings nur die ausgeschriebenen Rehasport-Kurse, welche zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Gruppe durchgeführt werden.

 

Möglichkeit 2 – Gruppenkurs (45 Min.) mit zusätzlichem individuellem Trainingsprogramm

Entscheiden Sie sich für diese Möglichkeit, kombinieren Sie Ihr individuelles Trainingsprogramm, welches nach Ihrem individuellen Anforderungsprofil in einer 1:1 Betreuung zusammengestellt wird, mit denen in Möglichkeit 1 aufgeführten Rehasport-Kursen.

 

Sie erhalten Ihren individuell eingestellten Trainingsplan und nutzen das hochmoderne, computergesteuerte Gerätetraining von Milon. Sie steigern individuell Ihre Trainingsintensität und erreichen zur Stabilisation des Rückens und der Gelenke sicher eine Kräftigung der Muskulatur. Ebenso werden Übungen zur Steigerung der Beweglichkeit, der Herz-Kreislauf-Leistungsfähigkeit und zur Verbesserung der Körperwahrnehmung bzw. Koordination in die Trainingsprogramme integriert.

 

Funktionstraining

Funktionstraining ist eine funktionelle Bewegungstherapie mit Mitteln der Krankengymnastik und/ oder Ergotherapie, um gezielt auf bestimmte körperliche Strukturen, wie Muskeln oder Gelenke, einzuwirken. Ziel des Funktionstrainings ist, durch regelmäßiges Training wichtige Funktionen zu erhalten, Funktionsstörungen zu verbessern oder zu beseitigen sowie Funktionsverluste einzelner Körperteile oder Organsysteme hinauszuzögern.

 

Zu den Funktionstrainingsarten zählen insbesondere Trockengymnastik und Wassergymnastik. In Deutschland sind die Kostenträger des Funktionstrainings Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungen und die Deutsche Rentenversicherung. Die Kostenträger bewilligen das Funktionstraining auf ärztliche Verschreibung für einen begrenzten Zeitraum, im Regelfall für 12 Monate, und übernehmen im Regelfall die gesamten Kosten. Die Anbieter des Funktionstrainings sind häufig Physiotherapiepraxen. Sie bieten das Funktionstraining oft auch in Verbindung mit speziellem Gerätetraining an, für das eine Zuzahlung geleistet werden muss.

 

Vom Grundsatz her wird das Funktionstraining vom Kostenträger nur einmalig verordnet. Folgeverordnungen sind im Regelfall nicht vorgesehen, weil das Funktionstraining vor allem dazu dienen soll, die Teilnehmer an den Sport heranzuführen und diesen im Anschluss selbstständig weiterzubetreiben.

Wikipedia

Kontaktformular Rehasport

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Informationen zum Rehasport und Funktionstraining erhalten Sie über unsere Standorte (siehe unten).

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